Stand 18.05.2026
Die AGB von rostock.catering gelten für alle Verträge mit unseren Kunden über die Belieferung von Speisen und Getränken sowie der mietweisen Überlassung von Geschirr/Mobiliar u.a.. Unabhängig
vom Ort der Belieferung, sowie für die Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten. Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.
1. Preise
Alle Preise verstehen sich inklusive der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einer
Überschreitung des Zeitraums von 120 Tagen zwischen Auftragsannahme und Veranstaltungsbeginn,
behält sich rostock.catering das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen.
2. Auftragsannahme
Alle Angebote sind bis zur Auftragsannahme freibleibend.
Der Mindestbestellwert beträgt € 200 je Bestellung zuzüglich Lieferkosten. Bestellungen unterhalb
dieses Betrags können nicht berücksichtigt werden.
3. Teilnehmerzahl
Der Auftraggeber verpflichtet sich, rostock.catering die genaue Anzahl der Teilnehmer und die
definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn
verbindlich mit zuteilen.
Die Reduzierung der Teilnehmerzahl kann um maximal 20 % der vereinbarten Teilnehmerzahl
vorgenommen werden. Darüber hinaus gehende Reduzierungen werden als Teilstornierung
angesehen und abgerechnet.
Diese Angaben gelten als Grundlage für die Endabrechnung, ausgenommen bei vereinbarter
Abrechnung nach Verbrauch bzw. tatsächlicher Einsatzzeit wie z.B. Getränke und Personal.
4. Reklamationen
Allgemeine Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach
Erhalt der Ware und der Speisen, beziehungsweise unmittelbar bei der Abholung erfolgt. Der
Umtausch vom Auftraggeber falsch bestellter Waren ist bei Lebensmittel- und Genussmittel nicht
möglich. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt die rostock.catering keine
Haftung.
5. Leistungshindernisse
Sollten durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches von rostock.catering liegen,
Lieferengpässe bei einzelnen Zutaten, Speisen, Getränken oder Equipment entstehen, ist
rostock.catering berechtigt, insoweit vergleichbare Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipment zu
liefern.
6. Zahlung
Unsere Lieferungen für Geschäftskunden sind ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen ab
Zustellung der Rechnung zahlbar, soweit auf der Rechnung nichts anderes vereinbart ist.
Für Privatkunden gilt: Der Rechnungsbetrag wird ohne Abzug und sofern nichts anderes vereinbart ist,
bei Anlieferung in bar oder per EC-Karte fällig. Alternativ per Banküberweisung bis 1 Werktag VOR
Lieferung. Bei Aufträgen mit einem Umsatzvolumen über € 1.000,– erfolgt:
• eine individuell vereinbarte Anzahlung ( mindestens € 200,- ) zur Auftragsbestätigung
• der Rest bei Lieferung
Bei allen Aufträgen behält sich rostock.catering das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur
Vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
8. Fehlmengen, Bruch- und Verlust
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für gemietete Gegenstände von der Übernahme bis zur
Rückgabe. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Verlustmengen können erst nach
vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust durch
Eigenverschulden des Auftraggebers werden die Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise der
Reparatur in Rechnung gestellt.
9. Mietkonditionen
Alle aufgeführten Mietpreise (bzgl. Geschirr, Gläser, Mobiliar u.Ä.) beziehen sich auf eine Mieteinheit
von 2 Tagen. Die Abholtage (Lieferung und Rückgabe) gelten als jeweils ganzer Tag. Nimmt der Kunde
die Ware über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, ist rostock.catering dazu berechtigt, eine Gebühr
in voller Höhe zu erheben. Der Kunde darf die Mietgegenstände nicht zweckentfremden und nur am
vereinbarten Veranstaltungsort einsetzen. Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück,
so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet.
10. Storno
Kündigt der Auftraggeber bis längstens 21 Werktage vor Veranstaltungsbeginn den Vertrag, so wird
30% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Kündigt der Auftraggeber 20 – 7 Tage vor
Veranstaltungsbeginn den Vertrag, so wird 75% der Auftragssumme fällig.
Kündigt der Auftraggeber 6 – 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn den Vertrag, so wird 100% der Auftragssumme fällig. Steht die Leistung im Zusammenhang mit der Anmietung einer Veranstaltungsräumlichkeit, so behält sich rostock.catering vor, bei Stornierung nach Vertragsabschluss (laut Angebot) in jedem Fall die Raummiete laut Listenpreis in Rechnung zu stellen, wenn eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
11. Lieferkosten
Für die Lieferung und Abholung wird eine zusätzliche Gebühr je nach Aufwand und Entfernung
erhoben.
12. Rücktritt
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist rostock.catering
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist rostock.catering berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Insofern rostock.catering nicht
Eigentümer einer Veranstaltungsräumlichkeit oder des eingebrachten Equipments ist, haftet
rostock.catering nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in den Umständen der Person
oder Firma des Veranstaltungsraum- oder Equipmenteigentümers begründet ist. rostock.catering
behält sich vor, in diesem Fall ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
13. Schadensersatzpflicht
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des
Kunden in den Veranstaltungsräumen. rostock.catering übernimmt für Verlust, Untergang oder
Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die
durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. – Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder
ihn selbst verursacht wurden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung
unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes
führt. Bei besonders empfindlichen Interieur hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das
Interieur auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. gesondert zu schützen.
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Rostock. Mit der Auftragserteilung werden unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen anerkannt. Änderungen und Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen
bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Stand: 18.05.2026
